BGH STÄRKT AKTIONÄRE ENDLICH GEGEN FAULE VERSPRECHUNGEN : Anleger als Börsenaufsicht
Nach dem Aktienboom haben viele Anleger kleine Vermögen verloren. Die Kurse brachen ein, nicht nur am Neuen Markt. Natürlich würde jeder von ihnen gerne jemanden verklagen, der für das Elend verantwortlich ist. Doch wer auf dem Höhepunkt der Aktieneuphorie nur hoffte, dass alles so weitergeht, wird auch nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) seinen Verlust selbst tragen müssen.
Allerdings stellt der BGH all denen Schadenersatz in Aussicht, die von skrupellosen Managern gezielt angelogen wurden. Firmengründer, die das Blaue vom Himmel versprachen und dabei vor allem eigene Aktien verscherbeln wollten, müssen jetzt aus ihren geretteten Geldern Schadenersatz leisten.
Dass viele Manager nun etwas zittern müssen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die viel geforderte Transparenz des Aktienmarktes kann nicht allein durch die Börsenaufsicht gewährleistet werden. Und das Strafrecht ist erst recht überfordert. Deshalb ist es auch im Interesse des Kapitalmarkts clever, den Anlegern mehr Rechte zu geben. Wenn die Manager mit empfindlichen finanziellen Folgen rechnen müssen, ist der Anreiz, positive Fantasiemeldungen in die Welt zu setzen, deutlich verringert.
Eigentlich wollte ja die Bundesregierung mit schärferen Gesetzen das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken. Auch sie beabsichtigt, den Anlegern ein Klagerecht gegen täuschende Vorstände einzuräumen. Nun kam ihr der BGH zuvor. Peinlich für die Politik, aber überflüssig sind ihre Bemühungen immer noch nicht. Denn Zypries’ Pläne sehen vor, dass auch bei „grob fahrlässigen“ Falschauskünften gehaftet wird, der BGH verlangte Vorsatz. Jedoch soll das Gesetz nur für zukünftige Täuschungshandlungen gelten, nicht für die Dramen am Neuen Markt. Ein Allheilmittel sind die Schadenersatzklagen ohnehin nicht. So wie wir die Manager kennen, werden sie bald auf einer Rundum-sorglos-Versicherung durch die Unternehmen bestehen. Damit ihnen auch zukünftig nichts passieren kann. CHRISTIAN RATH