Auswärtige Studenten : Gericht stoppt Studiengebühren
Gegner des Bezahlstudiums können einen Sieg verbuchen: Das Oberwaltungsgericht (OVG) hat Studiengebühren für Auswärtige vorerst einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht zweifelt in seiner gestern getroffenen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der so genannten Metropolgebühr an. Ein Student der Hamburger Uni mit Wohnsitz in Hannover hatte gegen die 2004 vom CDU-Senat eingeführte 500-Euro-Abgabe geklagt und vorigen Februar in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Die Beschwerde der Uni gegen diese Entscheidung wies das OVG nun zurück. Den Gebühreneinzug hatte die Uni nach Eingang der Klage für alle Studenten ausgesetzt.
Nach Auffassung des Gerichts könnte die Gebühr für alle, die nicht in Hamburg und naher Umgebung wohnen, gegen den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger verstoßen. Dieser verbiete es, zwischen den Bürgern nach ihrem Wohnsitz zu differenzieren, wenn es wie hier um den Zugang zu einer Hochschule gehe, der über Landesgrenzen hinweg allen gleichermaßen offen stehen müsse. Zudem berücksichtigten die Zahlungen des Länderfinanzausgleichs vermutlich bereits die besonderen Lasten, die Hamburg im Hochschulbereich zu tragen habe. Der Senat wollte mit der Gebühr Studenten dazu bringen, sich hier anzumelden. Die Stadt kann so zusätzliches Geld über den Länderfinanzausgleich erhalten.
Die Wissenschaftsbehörde nahm die OVG-Entscheidung gelassen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühr seien im separaten Hauptverfahren zu klären, so Sprecherin Sabine Neumann. Einen Gang durch alle Instanzen sieht sie nicht: „Wir werden sicherlich nicht in Karlsruhe landen.“ Der Senat plant ohnehin das Bezahlstudium für alle, womit die Metropolgebühr hinfällig würde. wei