: Atze bleibt inkognito
Gerichtserfolg für Fernsehkomiker Atze Schröder: Ein Zeitungsverlag darf seinen wahren Namen nicht preisgeben. Der Künstler trete nur verkleidet und mit fiktivem Namen auf, entschied das Landgericht Berlin. Die Nennung des bürgerlichen Namens sei eine „Enttarnung“, die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse.