In Berlin hat ein Polizist einen jungen Kriminellen erschossen. Nach dem milden Urteil für den Beamten finden Autonome, Migranten und Ex-Gangster zusammen.
Luft abdrücken, an den Haaren ziehen, ins Gesicht schlagen: Bei Räumungen von Sitzblockaden ist die Polizei nicht zimperlich. Aber darf sie das auch? Experten erklären die Rechtslage.
Ein Demonstrant wurde von Polizisten verprügelt - und angezeigt. Das Verfahren ist eingestellt. Er hätte sich sogar wehren dürfen, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwalt ermittelt gegen Beamte wegen Falschaussage. Protestler zu Unrecht verurteilt? Er war 2006 beim Prostet gegen Nazis festgenommen worden und hatte dabei einen Schädelbruch erlitten.
Das Landgericht Neuruppin verurteilt den Berliner Polizisten, der einen Kleinkriminellen am Silvesterabend 2008 erschossen hat, zu einer Bewährungsstrafe.
Die Polizei kann nun mit Fug und Recht behaupten, dass auch ihre Mitarbeiter für ihre Taten geradestehen müssen. Und nur so kann sie das notwendige Vortrauen der Bürger gewinnen.
Nach dem Urteil über den Todesschützen von Schönfließ geraten Freunde des Opfers und Polizei aneinander. Anwalt will Revision. Anklage weist Vorwürfe zurück.
Im Prozess gegen den Todesschützen von Schönfließ beklagt der Staatsanwalt den "berühmten Korpsgeist der Berliner Polizei". Verteidiger wollen Freispruch.
Der Zivilfahnder Reinhard R. steht vor Gericht, weil er einen Kriminellen erschossen hat. Intern gilt er als leistungsstark, sein kalter Blick beeindruckt die Freunde des Getöteten.
Im Prozess um die Todesschüsse sorgen Gutachten kaum für Klarheit. Chemiker sagt: Schuss kam aus nächster Nähe. Waffenexperte meint: Schuss war aus jeder Position möglich.
Die Aussagen mehrerer Zeugen wecken Zweifel an der Behauptung des angeklagten Berliner Polizeibeamten, er habe in Schönfließ auf Dennis J. in Notwehr geschossen.