Für den Fall pandemiebedingter Triage muss der Gesetzgeber „unverzüglich“ Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung treffen, urteilt das Bundesverfassungsgericht 3
Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.