Es klingt absurd: Der Inder Raphael Samuel will seine Eltern vor Gericht stellen, weil sie ihn geboren haben, ohne ihn nach seiner Zustimmung zu fragen. Sein Vorwurf: „Kidnapping!“
Krankenkassen dürfen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung zahlen, entscheidet das Bundessozialgericht: Nur der Gesetzgeber könne das ändern.
In Italien ist sie verboten, in Finnland nicht gesetzlich geregelt, in Großbritannien zulässig. Eine eingeschränkte Zulassung der PID führt in Europa nicht zu Massennachfragen.
Auf dem CDU-Parteitag wurde lange gestritten, am Ende gab es ein hauchdünnes Nein zur Präimplantationsdiagnostik. Realpolitissch hat das Votum keine Auswirkung.