Das Verwaltungsgericht hat die Bestellung des Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel für rechtswidrig erklärt. Im Amt darf er vorerst trotzdem bleiben.
Bei der Altersfeststellung haben junge Geflüchtete Anspruch auf wirksame rechtliche Hilfe. Sie wird ihnen jedoch meist vorenthalten. Durchs Oberverwaltungsgericht sieht sich Bremen jetzt veranlasst die menschenrechtswidrige Praxis zu ändern