Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
FALL BRENDER Grüne und Linken stellen ihre Verfassungsklage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor. Damit der Fall vors Bundesverfassungsgericht kommt, brauchen sie Stimmen der SPD