Die Ermittler begründen die Razzien gegen Antifas damit, sie hätten zu Blockaden aufgerufen. Diese sind laut Verfassungsgericht aber längst nicht mehr strafbar.
Die Bundesanwaltschaft reagiert auf die angebliche Auflösung der Militanten Gruppe (mg) und stellt drei Verfahren ein. Für das Gros der linken Szene ist die mg eh kaum von Belang.
Der Bundesgerichtshof zweifelt in Verfahren gegen die "militante gruppe". Die Vereinigung wird nach taz-Informationen wohl nicht als Terrorbande eingestuft.
Gestern durchsuchte die Bundesanwaltschaft wieder Wohnungen, dieses Mal in Berlin. Karlsruhe begründet dies mit einem Terrorverdacht gegen Linksextremisten
Anwältin Ateș gab ihren Beruf auf, weil sie sich bedroht fühlte. Was kann man in so einer Situation tun? Susanne Bauer und Martina Linke, die bei der Berliner Polizei für Prävention und Gewaltschutz zuständig sind, geben Auskunft