JUSTIZ Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte rügt die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach dem Abbruch einer psychiatrischen Unterbringung. Täter sitzen weiter
Seit Jahresbeginn können ehemals Sicherungsverwahrte erneut inhaftiert werden, wenn sie psychisch gestört und gefährlich sind. Doch den Ländern fehlt die Traute.
Der Sicherungsverwahrte Hans-Peter W. wird nach 29 Jahren aus der Haft entlassen. Die Medien hetzen ihn quer durchs Land. In einer therapeutischen Einrichtung ist er noch immer nicht.
Frank Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, fordert eine fachgerechte Therapie für psychisch gestörte Straftäter.