Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet zieht es wegen des „Tübinger Modells“ in die Universitätsstadt. Dort steigen seit dem Wochenende die Infektionszahlen.
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.