Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt sie auf Blockade.
Die Bevölkerung lehnt die Reformvorschläge der Regierung zum Familienbegriff und zur Rolle der Frau klar ab – trotz Einigkeit der etablierten Parteien.