Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein Freibrief, den Satz zu sagen.