Mit der neuen Verfassung wird die Spaltung Boliviens nicht überwunden. Dabei hätte Morales die Mehrheit hinter sich, wenn er dieses Ziel verfolgen würde.
Das Grundrecht auf Vertraulichkeit muss auch den Schutz der Festplatte umfassen. Das illegale Herunterladen eines Musikstücks rechtfertigt nicht die Durchsuchung von intimen Daten.
Noch ist offen, ob Bundespräsident Horst Köhler die Neuregelung der Erbschaftsteuer unterschreiben wird. Schuld sind die Koalitionsparteien. Sie haben Köhler zappeln lassen.
Die SPD lehnt eine Grundgesetzänderung ab, bei der die NPD nicht mehr vom Staat finanziert werden soll. Das ist gut, denn sonst würden sich die Politiker noch weniger für den Rechtsextremismus interessieren.
Man kann Thailands Premierminister viel vorwerfen, aber ihn ausgerechnet wegen Kochens im Fernsehen zu stürzen, könnte bei seinen Wählern ein Gefühl der Willkür auslösen.
Der Türkei steht vor einem politischen Neuanfang. Weil das Verbot der Regierungspartei vom Tisch ist, sollte Erdogan jetzt eine Debatte über eine neue Verfassung anstoßen.
Die Iren könnten es übel aufnehmen, wenn sie bei einem erneuten Referendum die saure Pille EU-Vertrag mit dem Zuckerstückchen Kroatien herunterschlucken sollen.
Von einer Deeskalation zwischen Kemalisten und Islamisten ist nichts zu spüren. Jetzt werden elf Verfassungsrichter entscheiden müssen, ob das Land in ein Chaos abrutscht.
Wie lassen sich Demokratie und Islam vereinbaren? Die AKP in der Türkei versucht es. Das Vorbild europäischer Christdemokraten zeigt: Es braucht eine politische Philosophie.
Vom einstigen Amtsverständnis des Bundespräsidenten ist nicht viel übrig geblieben. Die integrierende Symbolfigur des Nationalstaats ist zum Standortvertreter verkommen.
Birmas Junta hat eine Verfassung vorgelegt, die mit demokratischen Idealen wenig zu tun hat. Trotzdem sollte die Opposition ihren Widerstand dagegen aufgeben, rät Birmas Publizist Zarni.
Abhörschutz für Strafverteidiger und Pfarrer müsse gewährleistet bleiben, meint der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz. Die Entscheidung für die Online-Durchsuchung sei im Prinzip jedoch schon gefallen.
Kultur, Sport oder Kinderrechte im Grundgesetz besonders zu schützen bringt nichts, warnt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Steiner. Es handele sich um rein symbolische Maßnahmen.