POLIZIST ERSCHOSS NACKTEN : Todesschüsse rechtmäßig
Die tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen Messerstecher im Februar in Bad Zwischenahn waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt. Die Behörde stellte die Ermittlungen gegen den 39-Jährigen ein. Der Beamte hatte einen 31-Jährigen erschossen, weil er auf seinen Kollegen mit einem Messer einstach. Dieser wehrte sich mit Pfefferspray, konnte den Mann damit aber nicht stoppen. Auch als der 39-Jährige dem Angreifer in die Schulter schoss, ließ er nicht von seinem Opfer ab. Daraufhin gab der Polizist einen tödlichen Schuss ab. (dpa)