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Archiv-Artikel

POLIZIST ERSCHOSS NACKTEN Todesschüsse rechtmäßig

Die tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen Messerstecher im Februar in Bad Zwischenahn waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt. Die Behörde stellte die Ermittlungen gegen den 39-Jährigen ein. Der Beamte hatte einen 31-Jährigen erschossen, weil er auf seinen Kollegen mit einem Messer einstach. Dieser wehrte sich mit Pfefferspray, konnte den Mann damit aber nicht stoppen. Auch als der 39-Jährige dem Angreifer in die Schulter schoss, ließ er nicht von seinem Opfer ab. Daraufhin gab der Polizist einen tödlichen Schuss ab.  (dpa)