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Archiv-Artikel

Haft für Schummel-Prof

Ein Juraprofessor muss drei Jahre ins Gefängnis, weil er Geld für die Betreuung von Doktoranden kassierte

Von KSC

HILDESHEIM taz ■ Ein Juraprofessor ist wegen Bestechlichkeit vom Hildesheimer Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verteilt worden. Der Hochschullehrer sei schuldig, zwischen 1998 und 2005 für die Betreuung von 68 Doktoranden von einer Promotionsagentur 156.000 Euro kassiert zu haben, obwohl die Betreuung bereits Teil seines Aufgabengebiets an der Universität Hannover war. Der 53-Jährige hatte zuvor ein Geständnis abgelegt (taz berichtete).

Die Betreuung von Doktoranden gehöre zu den Dienstpflichten des Professors, betonte der Hildesheimer Richter. Er habe sich dafür nicht zusätzlich bezahlen lassen dürfen. Gegen die Promotionsagentur in Bergisch Gladbach ermittelt die Staatsanwaltschaft: Sie vermutet, bis zu tausend weitere Hochschullehrer hätten sich die Arbeit, Doktorvater zu sein, zusätzlich honorieren lassen.

Der Vorwurf, der Professor habe auch ungeeigneten Kandidaten zum Doktor verholfen, wurde vor Gericht nicht weiterverfolgt. Auch dass der Professor gute Noten gegen Sex vergeben hat, spielte vor Gericht keine Rolle. Zwei seiner Exstudentinnen waren deshalb bereits zu Geldbußen von je 1.800 Euro verurteilt worden. KSC