Lichtstreif für schlecht beratene Zockerkommunen

Nach kommunalen Verlusten aus riskanten Zinswetten lässt sich die Deutsche Bank erstmals auf einen Vergleich ein

FRANKFURT/M. dpa/taz ■ Kämmerer und kommunale Unternehmen, die sich auf den Finanzmärkten verspekuliert haben (taz vom 23. 10.), könnten glimpflicher davonkommen als befürchtet. Rund 30 Kommunen hatten ihre Banken verklagt, weil sie sich von deren Mitarbeitern beim Abschluss riskanter Zinsgeschäfte schlecht beraten fühlten. Nun hat sich die Deutsche Bank erstmals auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. Über den Inhalt der Vereinbarung mit dem kommunalen Magdeburger Wasserversorger Heidewasser sei aber Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Bankensprecher am Donnerstag.

Das Landgericht Magdeburg hatte die Klage des Unternehmens im Januar abgewiesen und entschieden, dass die Bank hinsichtlich der sogenannten Swapgeschäfte „sowohl anleger- als auch anlagegerecht“ beraten habe. Nach Angaben des Gerichts belief sich der Streitwert auf weniger als 750.000 Euro.

Swapgeschäfte dienen als Quelle für die kostengünstige Beschaffung von Fremdkapital. Etliche Städte hatten versucht, ihre Schuldenstände auf diesem Weg zu reduzieren. Konkret handelt es sich um Wetten gegen die Bank auf den Abstand zwischen kurz- und langfristigen Zinsen. Die kommunalen Spekulanten hatten darauf gesetzt, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Vor allem wegen der Finanzkrise kam es jedoch anders. Die Kommunen verloren teils zweistellige Millionenbeträge, allein Hagen verzockte 50 Millionen Euro.

Die bisherigen Urteile gingen in verschiedene Richtungen, in der Mehrheit lehnten die Gerichte die Klagen in erster Instanz ab oder wiesen der Bank nur eine Teilschuld zu. Ein Prozess gegen die Stadt Hagen wurde im Juli zugunsten der Deutschen Bank entschieden. Der Schadenersatzprozess der Würzburger Stadtwerke, bei dem das Gericht der Deutschen Bank zu einem Drittel Mitschuld gegeben hatte, geht nach Angaben eines Bankensprechers in der kommenden Woche in Berufung.