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Archiv-Artikel

Backpfeifen im Amt

Polizistin wegen Körperverletzung angeklagt. Der Not-wehr-Version schenkte das Gericht nur bedingt Glauben

Von hey

Bremen taz ■ Das Amtsgericht stellte gestern ein Verfahren gegen die Polizistin Nicole F. wegen Körperverletzung im Amt gegen eine Strafe von 900 Euro ein. Der heute 30-Jährigen wurde vorgeworfen, im Juni 2001 einer in Gewahrsam genommenen jungen Frau grundlos eine Ohrfeige versetzt zu haben. Außerdem hatte die Polizistin versucht, Schmerzensgeld von Natalie F., der Festgenommenen, zu bekommen – denn sie hatte ihrerseits einen Schlag ins Gesicht gekriegt.

„Ich kann eine tatsächliche Notwehrsituation nicht erkennen“, kommentierte Richter Hans Ahlers den Fall, nachdem zwei Zeuginnen – die Geschlagene selbst und eine ehemalige Kollegin der Angeklagten – ihre Version des Tathergangs schilderten. Einen Freispruch, wie ihn der Anwalt der Polizistin beantragt hatte, konnte es somit nicht geben. Die Angeklagte selbst wollte den Schlag ins Gesicht der heute 22-jährigen Drogenabhängigen als „Abwehrreaktion“ gedeutet wissen. „Der Gedanke, jemanden zu schlagen, ist mit völlig fremd“, so die Polizistin.

Die Darstellung ihrer ehemaligen Kollegin, damals Auszubildende bei der Osterholzer Wache, dem Tatort, klang dagegen anders. Die Situation sei sehr aufgeheizt gewesen, so Verena M. Beide Frauen, die Festgenommene wie auch die Polizistin hätten laut geschrien. Aus ihrer Sicht habe dann zuerst die Polizistin ins Gesicht von Natalie F. geschlagen. Diese soll dann zurückgeschlagen haben. Dass es vorher eine Angriffsgeste der Festgenommenen gab, konnte Verena M. nicht bestätigen aber auch nicht ausschließen.

So entschied sich das Gericht gegen einen Schuldspruch, berücksichtigte die Notwehr-Version der Angeklagten aber nur begrenzt. Nun wird die Innenrevision der Polizei den Fall ihrerseits aufgreifen und möglicherweise ein zivilrechtliches Verfahren gegen Nicole M. eröffnen. Zwischen einer Rüge und der Suspendierung vom Dienst ist nun theoretisch jedes Ergebnis möglich. hey