Bürger wollen Akteneinsicht

Die Bürgerinitiative Sankt Augustin hofft, dass das Cross-Border-Geschäft doch noch scheitert. Wegen der unklaren Gesetzeslage in den USA wird selbst die Stadt vorsichtig

KÖLN taz ■ Auch nach der Ablehnung ihres Bürgerbegehrens gegen das geplante Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL) in Sankt August will die Bürgerinitiative nicht klein beigeben. Die CBL-Gegner haben „umfassende Akteneinsicht“ bei der Stadtverwaltung nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt, um Einzelheiten über das umstrittene Geschäft zu erfahren, bei dem städtisches Eigentum – in diesem Fall Kläranlage und Kanalnetz – an einen US-Investor verleast wird. Das Informationsfreiheitsgesetz, das nach US-amerikanischem Vorbild Bürgern das Recht gibt, Auskunft über die Tätigkeit der Verwaltung zu bekommen, gibt es seit November 2001.

Carmen Schmidt von der Bürgerinitiative gegen CBL wartet nun auf eine Antwort von Bürgermeister Klaus Schumacher (CDU). „Was sollte er zu verstecken haben, wenn doch alles in Ordnung ist, wie er nicht müde wird zu behaupten?“ Bisher habe Schumacher Akteneinsicht grundsätzlich verweigert. „Durch unseren Antrag ist nun der Bürgermeister gezwungen, im Einzelfall zu begründen, warum er die Vorlage der angeforderten Unterlagen für gesetzlich nicht möglich hält. Wir sind gespannt.“

Ohnehin hofft Carmen Schmidt, dass das CBL-Geschäft noch platzt. Aufmerksam registrierte die Bürgerinitiative, dass auch am 31. Januar noch kein Vertrag abgeschlossen war – obwohl doch Bürgermeister Schumacher diesen Tag immer wieder als letztmöglichen Termin bezeichnet habe. Wegen der unklaren Gesetzeslage in den USA ist inzwischen selbst die Stadtverwaltung von Sankt Augustin vorsichtig geworden. „Unter den gegebenen Umständen bleibt die weitere Entwicklung zunächst abzuwarten“, teilte sie am 4. Februar per Presseerklärung mit. Als Grund gab sie an, dass erst noch die Auswirkungen des Haushaltsentwurfs geprüft werden müssten, den die Bush-Administration am Dienstag vorgelegt habe. Sicher sei bisher nur, dass das Weiße Haus die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leasing-Geschäfte rückwirkend zum 1. Januar 2004 ändern wolle. Unklar sei auch, ob der Haushaltsentwurf ohne Änderungen verabschiedet, zurückgewiesen oder nachgebessert werde.

Das Düsseldorfer Unternehmen Due Finance, das deutschen Kommunen bei Leasing-Geschäften berät und nach eigenen Angaben bereits 36 CBL-Geschäfte zum Abschluss gebracht hat, erwartet deshalb, dass neue CBL-Abschlüsse „gegenwärtig nicht oder nur in unbedeutendem Umfang“ getätigt werden, „da die Investorenseite ihr steuerliches Risiko nicht verlässlich einschätzen kann“. Dirk Eckert