europäisches patentamt
: Stammzellen nicht patentfähig

Das Europäische Patentamt (EPA) darf künftig keine menschlichen Stammzellen mehr patentieren, bei deren Herstellung Embryonen getötet wurden. Diese Entscheidung gab am Donnerstag die Große Beschwerdekammer des EPA bekannt. Die Nutzung und Zerstörung von Embryonen sei nicht mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar, hieß es. Ein Grund war auch, dass nach dem Europäischen Patentübereinkommen die Verwertung menschlicher Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke grundsätzlich nicht patentierbar sei. Das Übereinkommen sagt aber auch, dass die unter Patenschutz gestellte Erfindung wirtschaftlich anwendbar sein muss. Beide Kriterien können bei einer embryonalen Stammzelle aber nicht erfüllt werden. Die Patentrichter machten deutlich, dass mit ihrer Entscheidung die Patentierbarkeit von Stammzellen nicht generell untersagt ist. Stammzellen, die ohne Zerstörung eines Embryos gewonnen wurden, sind von dem Patentverbot nicht betroffen. Das könnten adulte Stammzellen sein, die aus dem Körper isoliert wurden. Die Umweltorganisation Greenpeace nannte die Patententscheidung einen „Meilenstein in der Patentvergabe-Praxis“. Dies sei ein großer Erfolg für alle, die sich gegen die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen eingesetzt haben. Die Beschwerdekammer musste sich mit den Stammzellen aufgrund eines 1995 von der EPA abgelehnten Patentantrags der US-amerikanischen „Wisconsin Alumni Research Foundation“ beschäftigen.

WOLFGANG LÖHR