: Chip für Kampfhunde
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil sieht sich der Senat mit seinem Hundegesetz auf dem richtigen Weg
Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) ist – nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zu Kampfhunden – zufrieden mit dem Entwurf für das Berliner Hundegesetz: „Auch nach der höchstrichterlichen Entscheidung sind wir auf dem richtigen Weg.“
Bislang stehen in Berlin zwölf Hunderassen auf der Liste für gefährliche Hunde. Der Senat will die Liste verkleinern. Die übrig bleibenden Hunderassen dürfen dann nicht mehr gezüchtet werden. Laut Karlsruhe können das die Länder in Eigenregie regeln, um ihre Bürger zu schützen.
Der rot-rote Senat plant, dass gefährliche Hunde – meldet man sie neu an – einen Chip eingesetzt bekommen. Auch eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, um den Opferschutz zu verbessern. Gehört ein Hund nicht zu den auf der Liste geführten Rassen, so ist er laut Gesetz nur dann „gefährlich“, wenn er schon mal jemanden angefallen hat. Deshalb fordert die Grüne Claudia Hämmerling einen „Hundeführerschein“ für Besitzer aller großen Hunde – egal ob Kampfhund oder Schäferhund. Selbst ein Amtsarzt könne oft nicht feststellen, ob es sich um eine verbotene Rasse handele, so Hämmerling. „Auch ein Rottweiler kann zubeißen. Eine Rasse-Regelung ist eine Scheinsicherheit.“ Roswitha Steinbrenner – Sprecherin des Gesundheitssenats – sieht die Sicherheit aber nicht gefährdet: „Alle Hunde müssen in der Nähe von Menschenansammlungen an der Leine geführt werden.“
CHRISTIAN VATTER
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