: Wahlrecht – keine Frage der Reife
Sollen 16-Jährige künftig über den Landtag mitbestimmen? SPD, Grüne und FDP sagen ja, die CDU ist dagegen
Mit Ausnahme der CDU sprechen sich alle Fraktionen der Bürgerschaft für eine Herabsetzung des Wahlalters bei den Wahlen zur Bürgerschaft aus. Wenn diese Reform des Wahlrechts umgesetzt würde, wäre Bremen das erste und einzige Bundesland, in dem schon 16-Jährige über die Zusammensetzung eines Landesparlaments mitentscheiden dürfen. Bisher haben in dieser Frage bei Diskussionen über die Landesverfassung die rechtlichen Bedenken überwogen. Hans Wrobel, Vertreter des Senats für Justiz und Verfassung, hat sie aktuell formuliert: Es sei äußert fraglich, warum Jugendliche auf Landesebene Verantwortung übernehmen sollten, privatrechtlich aber nur eingeschränkt geschäftsfähig seien.
Es gebe andere Bereiche des Öffentlichen Rechts, in denen man Jugendlichen heutzutage schon mit 15 Jahren große Verantwortung übertrage – etwa bei Vertragsabschlüssen, entgegnete Björn Tschöpe (SPD) im nichtständigen Ausschuss „Wahlrecht“ der Bürgerschaft. Der gesellschaftliche Wandel müsse sich auch im Wahlgesetz spiegeln. Zustimmung erhielt Tschöpe von Hermann Kuhn (Grüne). Die Frage, ob jemand reif genug sei, zu wählen, stelle sich prinzipiell für Wähler jeden Alters, so Kuhn.
Magnus Buhlert (FDP) verwies darauf, dass Jugendliche schon mit 14 Jahren über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden dürften.
Gegenwind kam von der Union. Sybille Winther traut den Jugendlichen nicht zu, politische Entscheidungen zu fällen: „Die sind noch nicht so weit“, so Winther. Als Beleg verwies sie auf die niedrige Beteiligung bei den jüngsten Beiratswahlen, an denen im letzten Jahr erstmals auch die 16-Jährigen teilnehmen durften. Im Übrigen tendiere die Justiz dazu, junge Straftäter nach dem milderen Jugendstrafrecht zu behandeln. Es sei nicht einzusehen, warum diese Praxis an der Wahlurne anders herum gehandhabt werden solle.
Am 15. Januar soll es eine erneute Anhörung zum Thema geben. Dann sollen Experten zu Wort kommen. „Warum laden wir nicht Dr. Sommer ein?“, witzelten die Abgeordneten. STH