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Archiv-Artikel

Wackelige Einigung über Jobcenter

Heute soll der Vermittlungsausschuss über die neuen Jobcenter beraten. Während die CDU noch Konflikte schürt, haben sich die Kommunen mit der Bundesagentur schon über die Kooperation geeinigt. Aber es bleiben auch so noch genügend Probleme

VON ULRIKE HERRMANN

Die Verhandlungsführer der Union stehen ohne Bündnispartner da: Heute trifft sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat – aber eigentlich gibt es nichts zu vermitteln beim Thema Arbeitslosengeld II. Denn alle sind sich längst einig, wie diese Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe funktionieren soll.

Die allermeisten Gemeinden wollen nur zu gern mit den Arbeitsämtern zusammenwirken, um die Langzeitarbeitslosen zu betreuen. Nur Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) verfolgt weiter seine Sondernummer namens „Optionsgesetz“: Er will unbedingt erreichen, dass Gemeinden ihre Arbeitslosen ganz allein betreuen können, falls sie dies wünschen.

Aber genau diesen Alleingang will fast keine Kommune. Kurz vor dem Termin für den Vermittlungsausschusses schufen der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund daher Fakten: Gestern teilten sie mit, dass sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit auf eine „Grundsatzvereinbarung“ geeinigt hätten, wie die Jobcenter vor Ort künftig aufgebaut würden. Damit wird das „Optionsgesetz“, um das im Vermittlungsausschuss noch gestritten wird, eigentlich überflüssig; die Gemeinden haben ihre Option längst getroffen.

Allerdings schlagen sich die Kommunen nicht bedingungslos auf die Seite der Regierung: Sie fordern weiterhin Geld von Wirtschaftsminister Clement (SPD). 2,5 Milliarden Euro waren ihnen jährlich an Entlastung zugesagt worden – inzwischen haben die Gemeinden errech- net, dass es sie mit 5 Milliarden Euro zusätzlich belasten würde, die Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen zu übernehmen.

Zum 1. Januar soll das Arbeitslosengeld II eingeführt werden. Ob dieser Termin jedoch eingehalten werden kann, ist weiter unklar. Am Montagabend warnte der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vor „erheblichen Risiken“. Zum einen ist immer noch nicht klar, ob die Datentechnik mitmacht. Es sei immer noch „offen, ob die Software der Mengenbelastung gewachsen ist“, hieß es aus der Agentur.

Zudem fehlen noch viele Daten, um die Software zu speisen. Jeder Langzeitarbeitslose muss einen 20-seitigen Fragebogen ausfüllen, die Formulare werden gerade verschickt. Aber wie schnell kommen diese Fragebögen zurück? Und wie vollständig? Außerdem müssen die Antworten dann noch einzeln mit den Leistungsempfängern besprochen werden. Momentan sind für bisherige Sozialhilfeempfänger jeweils Beratungsgespräche von 1 1/2 Stunden eingeplant; bei Arbeitslosenhilfeempfängern soll eine Stunde reichen. Auch das könnte zu knapp berechnet sein.