aus dem gerichtssaal :
Lauschen. Telefone lassen es in der Regel zu, dass am Telefonat Unbeteiligte das Gespräch mithören können. Doch dürfen jene das Gehörte nicht immer bezeugen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte über einen Fall zweier Gesprächspartner, die am Telefon verbindliche Absprachen trafen, woran sich einer der beiden später indes nicht mehr erinnern wollte. Der andere rief einen Zeugen auf den Plan, der via Telefonlautsprecher das Gesagte mitgehört haben sollte. Die Richter werteten dies als Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Mithörer dürften nur als Zeugen auftreten, wenn der Gesprächspartner dem Zuhören eingewilligt hätte – oder bei Notwehr und schweren Straftaten (Az. 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98). Minderjähriger Mieter. Unterschreiben Eltern einen Mietvertrag neben ihrem minderjährigen Sohn, ohne als Mieter aufgeführt zu sein, haften sie nicht gleichsam automatisch, falls der Sprössling nicht mehr zahlt. Der Vermieter wollte von den Eltern die Miete einklagen, als die Zahlungen des Sohnes ausblieben. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Zwar könne man unterstellen, dass der Vermieter die Mietzahlungen absichern wollte. Dies müsse dann aber über eine Bürgschaftserklärung erfolgen (LG Berlin, Urteil v. 15. 8. 2002, Az. 62 S 119/02).Hund erlaubt. Fehlt im Mietvertrag eine Regelung über die Haltung eines Hundes, darf damit in einem Mehrfamilienhaus ein solches Tier noch längst nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen. Doch unter Umständen hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Hausbesitzer der Tierhaltung zustimmt. In diesem Fall trat der Mieter in den Ruhestand und wollte seine freie Zeit mit dem neu erworbenen Terrier „sinnvoll und freudebringend ausfüllen“, heißt es in dem Urteil, was dem Gericht „gut nachvollziehbar erscheint“. Der Vermieter musste sich dem fügen (LG Hamburg, Urteil v. 30. 8. 2001, Az. 334 S 26/01). ALO