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Archiv-Artikel

Bagis prüft früher

HARTZ IV Erwerbslose protestieren gegen Absenkung von Heizkostenrichtwert

Die Sozialdeputation hat die Heizkostenrichtwerte der Bagis um ein Fünftel abgesenkt. Ab dem 1. Juli können Hartz IV-BezieherInnen nur noch 1,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat geltend machen, ohne dass die Bagis eine gesonderte Prüfung vornimmt. Bei Ausnahmetatbeständen wie schlechten Wohnverhältnissen, Kindern oder Krankheit wird ab 1,35 Euro geprüft, ob die darüber liegenden Kosten übernommen werden, oder aus der Regelleistung selbst getragen werden müssen. Bisher lagen diese Grenzen bei 1,35 und 1,60 Euro.

Nachdem die Energiepreise 2008 drastisch anstiegen, wurden die Werte erst im September erhöht. Die Rücknahme dieser Erhöhung sei eine Reaktion auf die nun wieder gefallenen Gaspreise, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD).

Rund 20 Mitglieder des Erwerbslosen-Verbands (BEV) protestierten gegen die Absenkung. „Das ist Sozialräuberei“, sagte BEV-Sprecher Herbert Thomsen. „Arme leben oft in schlecht isolierten Wohnungen und haben höhere Kosten. Die BAgIS lehnt eine Überschreitung der Werte aber grundsätzlich ab.“ Künftig bleibe deshalb noch mehr Menschen nur der Gang zum Sozialgericht, um die Übernahme der Heizkosten durchzusetzen. „Die Prüfgrenzen müssen weg.“

Ein Ressortsprecher entgegnete, dass der Verbrauch von „95 Prozent der 30.000 Bedarfsgemeinschaften unterhalb der Richtwerte“ liege. Christian Jakob