CDU-SCHWARZGELD: MANFRED KANTHER WILL SICH NICHTS VORWERFEN : Ein uneinsichtiger Parteisoldat
Während des dreistündigen Plädoyers der Staatsanwälte schwächelte der einstige Rechtsaußen der hessischen Christdemokraten. Manfred Kanther, Ex-Bundesinnenminister und Angeklagter im CDU-Schwarzgeldprozess, nickte hin und wieder ein. Und beim Aufwachen sah er so aus, als wünsche er sich sehnlichst, er wäre anderswo – wie er auch das letzte halbe Jahr auf der Anklagebank saß, als wisse er nicht, wie ausgerechnet er dorthin gekommen sei.
Kanther ist in die Rolle eines Angeklagten nicht hineingewachsen. Bis heute gibt er den kämpferischen Parteisoldaten, dem nun seit Jahren ständig Unrecht widerfährt, auch durch die eigene Partei. Dass die Bundes-CDU durch sein Verschweigen des 1983 heimlich in die Schweiz geschafften Parteivermögens empfindlich zur Kasse gebeten wurde, sei lediglich „ein Fehler“ gewesen, dessen Folgen er nicht habe absehen können.
Kanther hat jahrzehntelang sein Image als Saubermann der Republik gepflegt. Bis heute rechtfertigt er die Schwarzkasse damit, dass seine Partei das Geld dringend gebraucht habe, um im Kampf „gegen den linkswütigen Zeitgeist“ kampagnenfähig zu bleiben. Er habe nur uneigennützig der Sache dienen wollen. Dass er damit gegen das von ihm selbst unterzeichnete, novellierte Parteiengesetz verstieß, Parteikollegen hinterging und die Rückführung des Geldes nach dem selbstherrlichen Gusto der Angeklagten nur an den hessischen Landesverband möglich war, ficht ihn nicht an. Auch nicht, dass dies nur mit erheblicher krimineller Energie, mit Lug und Trug geschehen konnte, zum Beispiel durch die Tarnung als „jüdische Vermächtnisse“. Die meiste Zeit aber, versicherte er, habe er sich um den Verbleib des Geldes nicht gekümmert, weil er dachte, es sei ausgegeben.
Kanther, selbst Jurist, hat immer wieder in seine Verteidigung eingegriffen. Besonders wichtig schien es ihm, zu betonen, dass er sich persönlich nicht bereichert habe. Doch einen Tapferkeitsorden wird ihm das Gericht dafür sicher nicht verleihen. Urteilsverkündung ist am 18. April.
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