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Archiv-Artikel

V-Mann bleibt Thema

DISCOMEILE Laut Bürgerschafts-Gutachten darf Polizei nur in Ausnahmen Auskunft verweigern

Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollausschusses hoffen, von der Polizei nun doch Auskünfte über den angeblich an der Diskomeilen-Schießerei beteiligten V-Mann Ahmed B. zu bekommen. Nach der Veröffentlichung einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft sagte der Grünen-Politiker Björn Fecker: „Die Polizei darf unsere Fragen nicht abblocken. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß.“

Bei der letzten Sitzung des Gremiums im Juni hatte sich die Polizei zu den V-Mann-Vorwürfen bedeckt gehalten. Dies erregte Unmut bei Grünen, Linken und der CDU. Die Grünen beauftragten daraufhin den wissenschaftlichen Dienst des Parlaments mit einem Rechtsgutachten, um zu klären, ob die Polizei „unter alleinigem Hinweis auf die Vertraulichkeit und ohne weitere Begründung“ die Beantwortung ihrer Fragen verweigern durfte. Ergebnis: Auskunftsverweigerung ist nur bei „bei zwingender Erforderlichkeit“ möglich und muss dann „detailliert begründet“ werden.

Die nächste Sitzung des Polizei-Kontrollausschusses ist Ende August, der V-Mann B. wird wieder Thema sein. „Ich bin gespannt, was uns dann gesagt wird,“ meint der CDU-Abgeordnete Wilhelm Hinners. Grundsätzlich seien nur „ein Andauern der Maßnahme oder eine Lebensgefahr für den V-Mann“ als Gründe für eine weitere Auskunftsverweigerung denkbar. Das könne er sich jedoch „nicht vorstellen“, so Hinners.

Laut Focus war an der Türsteher-Schießerei vor der Diskothek „Tollhaus“ im Januar 2006, bei der mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden, ein türkischer V-Mann des Landeskriminalamts beteiligt. Im Mai 2009 habe ein LKA-Beamter eingeräumt, den 29-jährigen B. als V-Mann geführt zu haben. Laut Foucs habe der LKA-Mann in der Tatnacht mit B. telefoniert und ihn „zum Tatort beordert“. B. soll zuvor wegen schweren Raubes in Haft gesessen haben. Er und sein Bruder sind in dem seit 2008 am Landgericht laufenden, zweiten Diskomeilen-Prozess angeklagt. B. befindet sich während der Verhandlung auf freiem Fuß. Christian Jakob