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Archiv-Artikel

Juristisches Blind Date

Wasserturm-Protest: Die vermeintliche „Kriminelle Vereinigung“ hat sich auf einem Treff kennen gelernt

Neun Personen, denen der Hamburger Staatsschutz vier Anschläge auf Hamburger und Lübecker Einrichtungen zur Last legt und die deswegen eine „kriminellen Vereinigung“ (129 StGB) gegründet haben sollen, haben sich endlich kennen gelernt. Auf einem Treffen im Büro des Anwalts Andreas Beuth mussten sie nun zwangsläufig ihre gemeinsame Verteidigungsstratgie als Gruppe festlegen.

Akteneinsicht wird ihnen nach Auskunft von Beuth bislang nicht gewährt, da sonst die „weiteren Ermittlungen gefährdet“ würden. Hintergrund dürfte aber eher sein, dass andernfalls die polizeilichen Sondermaßnahmen eingestellt werden müssten, wenn die Ermittlungen abgeschlossen seien.

Am 3. März hatten zwei Hamburger in Lübeck die Fensterfront des Mövenpick-Hotels aus Protest gegen den Mövenpick-Neubau im Schanzenpark-Wasserturm „entglast“, waren aber von der Polizei festgenommen worden. Da in der Nacht zum 4. März in Hamburg ebenfalls drei Anschläge wegen desselben Themas auf Gebäude verübt wurden, ist aus den unabhängig voneinander verübten Sachbeschädigungen ein Komplex geschmiedet worden, um ihn „einer kriminellen Vereinigung“ zuschreiben zu können. Dadurch konnte die Polizei beim Ermittlungsrichter weitgehende Befugnisse durchsetzen wie Hausdurchsuchungen, Handy-Überwachung sowie die Entnahme von DNA-Proben.

Ob die unbekannten Täter der Gruppe B.A.L.S.A.M, die am vorigen Mittwoch einen Stromkasten an der Wasserturm-Baustelle im Schanzenpark „angegriffen“ und so die Bauarbeiten behindert haben, ebenfalls dieser §129-Vereinigung zugeordnet werden, ist noch unklar.

Magda Schneider