: Das Verwaltungsreförmchen
Peiners Drucksache: Ortsämter fallen weg, Bezirksversammlungen werden gestärkt. Entscheidung über künftige Anzahl der Bezirke wird auf die lange Bank geschoben
Sie reden nicht mehr von einer Jahrhundertreform, sondern nur noch von „der Drucksache“: Finanzsenator Wolfgang Peiner und sein Staatsrat Detlef Gottschalck (beide CDU) stellten gestern ihren Entwurf zur Bezirksverwaltungsreform der Presse vor – eben eine „Drucksache“, die jetzt in den „behördeninternen Abstimmungsprozess“ gehen soll. Eine Entscheidung über Anzahl und künftige Grenzen der Hamburger Bezirke soll erst im September getroffen werden. Auf die Frage, ob er das Ergebnis für einen „großen Wurf“ halte, sagte Peiner: „Es ist ein Wurf.“
Bei der Vorstellung ihres „Grobkonzeptes“ im Januar hatten Peiner und Gottschalck noch stolz vier aufwändig gestaltete Karten für etwaige Gebietsreformen präsentiert. „Das ist ein interessantes Begleitthema, aber in einer Verwaltungsreform nicht das zentrale“, lautete gestern plötzlich die Ansage des Senators: „Wir sind da in einer offenen politischen Diskussion.“ In CDU und SPD stritten sich dabei „Zentralisten mit Dezentralisten“ und „Strukturkonservative mit Avantgardisten“.
Im Mittelpunkt der „Drucksache“ steht jetzt die Prosa der Bürgernähe: Die Verwaltung werde schneller und effektiver, heißt es da, Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe würden transparenter gestaltet sowie die Rechte der Bezirksversammlungen gestärkt. Abgeschafft werden soll die Ebene der Ortsämter. Bürgerservice samt Kundenzentren, Sozialraummanagement sowie Wirtschaftsförderung, Bau, Umwelt- und Verbraucherschutz liegen laut Entwurf künftig zentral in der Hand der Bezirksämter. „Verfahrensmanager“ sollen Bürger und Unternehmen bei bau- oder gewerberechtlichen Vorhaben entlasten.
Den Bezirksämtern zugeschlagen werden sollen unter anderem die Zuständigkeiten für Grün, Sauberkeit und Ordnung, für Bezirksstraßen, Stadterneuerung, Mietertelefon, Adoptionsvermittlung, den jugendpsycholgogischen Dienst, Forstverwaltung und Denkmalschutz. Für Straßenverkehrsfragen wie etwa Tempo-30-Zonen oder Parkberechtigungen bleibt jedoch weiterhin die Polizei zuständig.
Getrennt hat sich die Finanzbehörde indes von der unschönen Vokabel „Sonderplanungsgebiet“. Stattdessen soll der Senat demnächst „flexible planungsrechtliche Vorbehaltsgebiete“ festlegen dürfen, die dann „für einen bestimmten Zeitraum“ aus einem Bezirk herausgelöst würden. Damit sollen „gesamtstädtische Interessen“ bei Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren durchgesetzt werden.
Der Senat soll im Juni über den Entwurf entscheiden, die Bürgerschaft Ende des Jahres. Aufgrund des bereits verabschiedeten Doppelhaushalts 2005/06 habe das Parlament ja Zeit dafür, lästerte Peiner: „Die Abgeordneten wissen ohnehin nicht, wie sie das zweite Halbjahr gestalten sollen.“ Markus Jox