Kopftuch-Streit: Auge um Auge, Zahn um Zahn
Religionsunterricht ist freiwillig, die SchülerInnen sollen auch Islamkunde oder Ethik wählen dürfen. Aber oft steht das nur auf dem Papier. Und dann sitzen Kinder aus muslimischen und buddhistischen Familien im Unterricht und sollen biblische Wunderheiler-Geschichten nacherzählen.
Kommentar von Klaus Wolscher
Der christliche Bekenntnis-Drang hält wieder Einzug in den Bremer „BGU“-Unterricht, das ist das eigentliche Problem. Und niemand kontrolliert, was in den Klassenzimmern passiert.
Das wäre garantiert bei einer muslimischen Lehrerin, die ihr Bekenntnis durch ein Kopftuch deutlich macht – insbesondere wenn sie in der Sekundarstufe II unterrichtet, wie in dem streitigen Fall. Und bei ihr würde „Religionskunde“ nur angewählt, wenn sie wirklich einen toleranten und spannenden Unterricht macht. Wenn es nicht-christliche ReligionslehrerInnen genauso selbstverständlich gäbe wie nicht-christliche SchülerInnen, wäre das eine Bereicherung für alle und ein Gewinn für den Religionsunterricht. Nicht nur die nicht-christlichen SchülerInnen haben Anspruch auf gute, tolerante Religionskunde. Der besondere Bezug der Bremischen Landesverfassung auf das Biblische Geschichten-Erzählen ist überholt.
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