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Archiv-Artikel

Niebels Teppich-Affäre beschäftigt Staatsanwälte

ZOLLFREIES Verdacht gegen Entwicklungsminister, Fußbodenbelag auch Thema im Bundestag

BERLIN rtr | Die Teppich-Affäre um Entwicklungsminister Dirk Niebel beschäftigt nun auch die Justiz: Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten des Ministers. Justizsprecher Martin Steltner bestätigte am Sonntag in Berlin entsprechende Medienberichte. Niebel rechnet wegen des unverzollt aus Afghanistan mit einer Maschine des Bundesnachrichtendienstes (BND) eingeführten Teppichs für seine Privatwohnung aber nicht mit Konsequenzen. „Mit dem Antrag auf Nachverzollung ist die Sache dann auch wirklich erledigt“, sagte er der Bild am Sonntag.

Der FDP-Politiker war in die Kritik geraten, weil er sich den Teppich von BND-Chef Gerhard bei dessen Rückflug aus Kabul unverzollt in einer BND-Maschine hatte mitbringen lassen. Niebel selbst war zuvor bei seinem Besuch mit einem Linienflug nach Kabul gereist. Nach Angaben des Finanzministeriums wären seinen Teppich etwa 200 Euro Abgaben fällig geworden. Der BND ging davon aus, dass es sich um ein zollfreies Gastgeschenk handelte.

Niebel sagte, er habe es unterlassen, den Fahrer zu bitten, die Formalitäten zu erledigen. „Mir tut es leid, dass ich den BND-Präsidenten in eine solche Situation gebracht habe. Das war blöd von mir.“ Er habe das Kleingewerbe in Afghanistan unterstützen und einen Teppich für sein Esszimmer kaufen wollen. „Eigentlich wollte ich in einen Basar, aber das hat mir die Sicherheit verboten.“ Also sei ein Teppichhändler mit einer Auswahl in der Botschaft in Kabul vorbeigekommen. „Ich verstehe nichts von Teppichen. Aber der Teppich gefiel mir. Da habe ich ihn für 1.400 Dollar gekauft.“

Für Grünen-Chefin Claudia Roth ist die Teppich-Causa keine Lappalie. Jeder Bürger müsse sich nach dem Urlaub wegen Mitbringseln vor Zollbeamten verantworten, sagte Roth. Es sei ein merkwürdiger Vorgang, dass in deutschen Botschaften Teppiche angeboten würden, damit der Minister einkaufen könne, dieser die Transportkosten spare und zudem noch vergesse, die Produkte beim Zoll anzugeben. Es sei daher richtig, wenn der Bundestag diese Woche den Fall behandele.

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