: Unterricht statt Fraktion
Land schickt Kölner Grünenpolitikerin zurück in die Schule
Barbara Moritz muss wieder zur Schule gehen. Für eine Lehrerin ist das an sich nichts Besonders – in diesem Fall aber schon. Denn Moritz ist seit fünf Jahren vom Dienst beurlaubt, weil sie auf ihren Sohn aufpasste. Parallel hat sie ehrenamtlich in der Politik Karriere gemacht. Der Vorsitz der Grünen-Fraktion im Kölner Stadtrat bringt aber einen so hohen Zeitaufwand mit sich, dass sie nicht mehr zurück in die Schule will.
Trotzdem soll Moritz nach den Schulferien wieder an einer Kölner Hauptschule unterrichten. „Ich werde da wohl kaum zu einer gescheiten Arbeit beitragen können“, meint sie. Denn für viele ihrer Polit-Termine wird sie gesetzlich freigestellt, so dass wohl immer wieder Unterricht ausfallen wird. „Ich würde meiner Meinung nach zu Unrecht vom Staat Geld abzocken“, sagt sie. Ihren Antrag, ohne Bezüge vom Dienst beurlaubt zu werden, hat das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen jedoch abgelehnt.
Hintergrund sind die antiquierten Beamtengesetze, die den einstweiligen Verzicht auf einen einmal erreichten Posten nicht vorsehen. Flexibilität gibt es im starren Staatsdiener-System nicht. „Da kann ich verstehen, dass sich manche Menschen Schlupflöcher suchen und auf krank machen“, räumt Moritz ein. Einmal Beamtin, immer Beamtin – dabei blieb ihr bei Berufsbeginn gar nichts Anderes übrig. Damals kam noch niemand auf die verwegene Idee, Lehrer als Angestellte zu beschäftigen. Heute ist das üblich.
Selbst wenn Moritz ihren Beamtenstatus aufgeben würde, wäre ihr nicht geholfen: Dadurch würden nur ihre Pensionsansprüche verfallen. Die Architektin der früheren schwarz-grünen Koalition im Kölner Rathaus hat jetzt sogar Bekannte bei der Union angesprochen: „Vielleicht macht die neue Schulministerin die Entscheidung ja rückgängig.“
Die schwarz-gelbe Landesregierung, die nicht die Abschaffung des Berufsbeamtentums propagiert, will aber anscheinend keinen Präzedenzfall schaffen. So droht nun die Gefahr, dass eine weitere frustrierte Beamtin ihren Schuldienst nach Vorschrift versieht. FRANK ÜBERALL
Den Besonderheiten des Beamtenrechts widmeten die taz-Autoren Frank Überall und Pascal Beucker das Buch „Die Beamtenrepublik“ (Campus-Verlag 2004)