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Archiv-Artikel

CHRISTIAN RATH ÜBER BAYERNS KRITIK AM LÄNDERFINANZAUSGLEICH Wahlkampf heiligt die Mittel

München wird verlieren. Das ist für die Bayern zweitrangig. Das Urteil kommt nach den Wahlen

Der Länderfinanzausgleich ist ein gutes Wahlkampfthema – jedenfalls in Bayern, wo im Herbst 2013 gewählt wird. Wer viel einzahlen muss, kann das immer problemlos ungerecht finden. Und wenn sich die Landesregierung dann für eine Verringerung der bayerischen Lasten einsetzt, ist das sicher populär: Bayerisches Geld soll in Bayern bleiben. Welche bayerische Oppositionspartei will da laut widersprechen, wenn die Reihen gegen die vermeintlichen Schmarotzer aus Berlin und dem Osten fest geschlossen werden.

Doch für eine Verfassungsklage genügt es nicht, laut über Ungerechtigkeit und Überlastung zu klagen. Die Bayern müssen den Verfassungsrichtern schon klar sagen, warum die Regelungen, die sie 2001 selbst mit ausgehandelt haben, nun plötzlich gegen das Grundgesetz verstoßen sollen. Da war gestern nicht viel zu hören. Auch das belegt den Showcharakter der Klage.

Ein Misserfolg beim Bundesverfassungsgericht ist also abzusehen. Doch das ist für die CSU zweitrangig. Denn mit der Klage kann sie vor den Landtagswahlen im September 2013 ein kämpferisches Signal setzen. Das ablehnende Urteil aus Karlsruhe wird es dann erst nach der Landtagswahl geben.

Man könnte außerhalb Bayerns also mit Gelassenheit auf die Klage reagieren. Ärgerlich ist nur, dass das bayerische Geschrei unnötigen atmosphärischen Schaden anrichtet. In einer Zeit, in der über Solidarität zwischen starken und schwachen europäischen Ländern heftig diskutiert wird, dürfte es die Beistandsbereitschaft weiter schwächen, wenn sich nicht einmal mehr Bayern und Berlin darauf einigen können, sich gegenseitig zu unterstützen.

In einer Zeit, in der alles mit allem verflochten ist und große Probleme – vom Klimawandel bis zur ökonomischen Krise – nur noch gemeinsam gelöst werden können, sind solche Entsolidarisierungssignale völlig kontraproduktiv.

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