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Archiv-Artikel

Recht in Kürze

Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt Tipps, wie sich Patienten dagegen wehren können, dass Ärzte sie an Krankenhäuser „verkaufen“. Ärzte erhalten zum Teil „Zuweisungsprovisionen“, wenn sie ihre Patienten in bestimmte Krankenhäuser einweisen. Da diese Praxis illegal ist, wird sie häufig als Kooperationsvertrag getarnt. Die Gefahr für die Patienten besteht darin, dass sie möglicherweise in Krankenhäuser eingewiesen werden, die für die notwendige Behandlung nicht geeignet sind und oder wegen Qualitätsmängeln ihre Betten nicht ausreichend belegen können. In den Bereich fahrlässiger Körperverletzung gerät die Zuweisung, wenn Patienten eingewiesen werden, die gar keine Krankenhausbehandlung benötigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, vor einer Einweisung zu prüfen, ob die Empfehlung des Arztes/ der Ärztin von unabhängigen Bewertungsportalen unterstützt wird. Hilfestellung geben dabei der Hamburger Krankenhausspiegel, der für zwölf Leistungsbereiche die Qualität der Krankenhäuser bewertet, sowie die Weisse Liste. Sie sind im Internet zu finden unter www.hamburger-krankenhausspiegel.de und www.weisse-liste.de. Mutige können ihren Arzt direkt fragen, warum er ein bestimmtes Haus empfiehlt und ob er dafür Provisionen erhält. Sollten Patienten Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Arzt Zuweisungsprovisionen erhält, bittet die Verbraucherzentrale um Nachricht. Kontakt telefonisch unter 040 /24 832 230 oder per e-mail an patientenschutz@vzhh.de