: Lebenslänglich für Mörder von Blockdiek
PROZESS Das Landgericht ahndet einen kaltblütigen Mord mit der Höchststrafe. Auch für die Auseinandersetzungen von Banden junger Männer gelten die Grenzen der Gesetze, erklärt der Richter
Er kam, sah und schoss kaltblütig. Das Bremer Landgericht verurteilte den 28-jährigen Peter G. deswegen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz. G. war nachts gegen drei Uhr zum Einkaufszentrum Blockdiek gefahren, wo er mit seinem Rivalen Eugen Z. zum Showdown verabredet war. Z. war aber nicht selbst gekommen, sondern hatte zwei Freunde geschickt. G. fragte einen von ihnen nach dem Aufenthaltsort von Z., drohte zu schießen. Als der Angesprochene nur sagte: „Schiess doch“, drückte er ab.
„Niedrige Beweggründe“ seien das, erklärte der Richter, Machtspiele, deren Mittel „mit den Gesetzen unseres Landes nicht vereinbar“ seien. Hintergrund der Tat sind Auseinandersetzungen zwischen Gangs von russlanddeutschen jungen Männern in Osterholz-Tenever. Offenbar lebten diese Jugendlichen dort in einer „Parallelgesellschaft“, so der Richter. Man kennt sich aus dem Kraftraum des Fitness-Zentrums, normalerweise werden die Auseinandersetzungen mit den Fäusten austragen. Bei einem früheren Streit hatte Z. ein Messer eingesetzt. Der wurde nicht der Polizei angezeigt, sondern sollte „unter Männern“ geklärt werden. Mit der Schusswaffe sei nun eine Grenze überschritten, sagt der Richter.
Aufmerksam und konzentriert, aber ohne erkennbare Regung hörte sich der Angeklagte die rund 30-minütige Urteilsbegründung des Gerichts an. Er hatte während der 13 Prozesstage kein Wort gesagt, keine Miene verzogen. Auch ein Wort des Bedauerns gegenüber der anwesenden Schwester des Toten, der Nebenklägerin, kam ihm nicht über die Lippen. Nicht einmal wo die Tatwaffe abgeblieben war, wollte der Mörder der Polizei sagen. Eine Handlung aus Affekt, so der Richter, könne man sich bei einer solchen Persönlichkeitsstruktur nicht vorstellen. Verteidiger Matthias Koch präsentierte eine Alkohol-Liste, nach der der Täter 7,8 Promille im Blut gehabt haben müsste. Und also nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Auf den Bildern der Video-Überwachungskamera sei er völlig ruhig und aufrecht zum Tatort geschritten, konterte der Richter. Nach dem tödlichen Schuss wandte sich der Mörder sofort dem Begleiter des Toten zu, um aus ihm die gewünschte Auskunft herauszuprügeln.
Der Todesschütze Peter G. war mit einer Partygesellschaft aufgebrochen – als Zeugen vor Gericht konnten sich die meisten Partygäste aber nicht erinnern. Zum Tatort mitgekommen war schließlich nur der minderjährige Johann L. Auch er schwieg vor Gericht, mit regungslosem Gesicht. In zwei anderen Fällen wurde er unlängst wegen schwerer Körperverletzungsdelikte verurteilt. Eine direkte Beteiligung an dem Mord sei ihm nicht nachweisbar, urteilte das Gericht, zwei Jahre Haft seien angemessen – aber ohne Bewährung.
KLAUS WOLSCHNER