Aufsicht ausgeübt

Ärztekammer beteuert, sie sei konsequent gegen pfuschenden Schönheitschirurgen vorgegangen

Die Hamburger Ärztekammer wehrt sich gegen den Vorwurf, im vergangenen Jahr nicht konsequent gegen den Schönheitschirurgen Roland S. vorgegangen zu sein. Dessen Patientin Tülay D. war am 16. Dezember nach einer Nasenoperation gestorben (taz berichtete). Zuvor hatten sich bereits mehrere Patienten über Behandlungsfehler beschwert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 14 Fällen gegen den Arzt, der in Bramfeld eine Tagesklinik betreibt.

Anfang der Woche hatte die Gesundheitsbehörde dem 44-Jährigen vorläufig die Approbation entzogen. In verschiedenen Medien war der Ärztekammer vorgehalten worden, sich nicht schon früher um ein Berufsausübungsverbot bemüht zu haben. Sprecherin Nicola Timpe wies den Vorwurf gestern zurück: Für approbationsrechtliche Maßnahmen sei allein die Gesundheitsbehörde zuständig. Mehrfach habe die Ärztekammer das Amt aufgefordert, entsprechende Schritte gegen Roland S. zu prüfen. Eigene berufsrechtliche Ermittlungen wegen vermuteter Behandlungsfehler habe die Ärztekammer nicht einleiten können, sagte Timpe: Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei sie dazu nicht befugt gewesen.

Immerhin aber habe die Ärztekammer durchgesetzt, dass Roland S. im vergangenen Jahr eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nachdem der Berufsverband der Ärzte im April erfuhr, dass der Schönheitschirurg ohne entsprechende Versicherung operierte, habe er ein entsprechendes Berufsgerichtsverfahren gegen ihn angestrengt.

Inzwischen mehren sich die Verdachtsmomente gegen Roland S. Nachdem die Polizei bei ihm ein Video gefunden hat, das ihn bei sexuellen Handlungen an einer offenbar narkotisierten Frau zeigt, wird gegen ihn auch wegen möglicher Sexualdelikte ermittelt. Elke Spanner