: taz muss Sarrazin entschädigen
KLAGE Gericht spricht Thilo Sarrazin 20.000 Euro zu. taz prüft Urteil
BERLIN epd/taz | Die taz muss wegen einer Kolumne dem Ex-Bundesbanker und SPD-Politiker Thilo Sarrazin eine Entschädigung von 20.000 Euro zahlen. Zudem darf wegen Verletzung des Persönlichkeitsrecht eine am 6. November 2012 veröffentlichte Kolumne über Sarrazin nicht weiter verbreitet oder veröffentlicht werden, heißt es in einem am Freitag verkündeten Urteil des Berliner Landgerichts.
Der Artikel enthielt nach Gerichtsangaben unter anderem die Formulierung: „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarrikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Dagegen hatte Sarrazin geklagt.
Der frühere Berliner Finanzsenator steht seit dem Erscheinen seines Bestsellers „Deutschland schafft sich ab“ (2010) in der öffentlichen Kritik. In dem Buch hatte er Überfremdungsängste aufgegriffen.
Die taz prüft Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung.