SORGERECHT : Ledige Väter können es jetzt beantragen
BERLIN | Ledige Väter können schon jetzt das Sorgerecht für ihre Kinder vor Gericht erstreiten. Darauf hat sie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hingewiesen. Ab sofort könnten sie dies beim Familiengericht beantragen, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere. Das mache die vorläufigen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts möglich. Auf das geplante neue Gesetz aus dem Ministerium müssten sie warten. Vorher hatten Väter nichtehelicher Kinder nur eingeschränkte Möglichkeiten. (apn)