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Archiv-Artikel

DIE WORTKUNDE

Makler haben nicht den besten Ruf: Sie brauchen keine Ausbildung vorweisen, betreiben das Immobiliengeschäft zum Teil als Nebenjob, sind gelegentlich der Schwager des Vermieters und verlangen bisweilen bereits dann Maklergebühren, wenn sie den Mietern zur Wohnungsbesichtigung nur die Tür aufgeschlossen haben.

Letzteres soll nicht mehr möglich sein, so sieht es der Referentenentwurf zur Mietpreisbremse vor, den Justizminister Heiko Maas in dieser Woche vorgelegt hat: Vermieter sollen demnach ab Januar 2015 keine Maklergebühren mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. Ein Maklervertrag mit den entsprechenden Gebühren soll nur dann entstehen, wenn die Mieter den Makler schriftlich beauftragt haben.

„Makler“ (Vermittler von Vertragsgegenständen) stammt aus dem mittelniederdeutschen „makeler“, das im 15. Jahrhundert aus dem Niederländischen übernommen wurde. Bis zum 17. Jahrhundert hat sich der Begriff Makler im Deutschen gegen den „Unterkäufer“ durchgesetzt. Der Ursprung des Wortes ist unklar. Als möglich gilt eine Ableitung aus dem niederländischen „maken“ (machen, handeln).

Wenn Makler wirklich Vertragsgegenstände vermitteln, ist es nur konsequent, dass sie nicht kassieren, wenn es gar keinen Vertrag gibt. Doch was nützt der Wegfall, die „Maklerbremse“, wenn die Wohnung ohnehin zu teuer ist? Maas will zwar, dass Neumieten maximal 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen sollen – aber nicht in Neubauten. Kritiker befürchten zudem, dass die Maklergebühren künftig einfach auf die Miete oder die Ablöse für Küchen und Ähnliches umgelegt werden. Irgendwo lässt sich halt immer was „maken“. ERIK WENK