Hausschwamm in Karlsruhe

BUNDESGERICHTSHOF Ersatzanspruch für Immobilie begrenzt

KARLSRUHE dpa | Immobilienkäufer können bei Mängeln nicht unbegrenzt Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Freitag verkündeten Grundsatzurteil entschieden. Wenn die Kosten für die Beseitigung eines Mangels unverhältnismäßig hoch sind, muss der Verkäufer maximal so viel zahlen, wie das Haus wegen des Mangels weniger wert ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin für 260.000 Euro ein Mietshaus in Berlin-Kreuzberg gekauft. Danach stellte die Käuferin Hausschwamm im Gebäude fest. In einem ersten Prozess erstritt sie 135.000 Euro Schadenersatz, dann forderte sie weitere 500.000 Euro. Der BGH entschied, eine Sanierung sei in der Regel unverhältnismäßig teuer, wenn die Reparaturkosten mehr als doppelt so hoch sind wie die Wertminderung – oder wenn die Reparatur mehr kostet, als das Grundstück in mangelfreiem Zustand wert wäre.