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Archiv-Artikel

Superteuer, weil unzulässig

BORD-ELEKTRONIK Der ADAC warnt in seiner „Motorwelt“ vorm Filmen des Straßenverkehrs aus dem Auto – und kooperiert offenbar mit einem Anbieter für genau solche Kameras

In Österreich müsse man für den Kamera-Einsatz bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen, schreibt „Motorwelt“

VON FRANK ÜBERALL

Nach dem Skandal um fingierte Auto-Rankings hat der ADAC umfassende Reformen versprochen. Dazu gehört unter anderem ein hochkarätig besetzter Beirat, der in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins Motorwelt vorgestellt wird. Und auch dessen Redaktionsteam hat, im Zuge des Chefredakteurabgangs, einen Neuanfang versprochen. Doch irgendwie dreht sich die Motorwelt ganz wie gewohnt – von neuer ethischer Seriosität keine Spur!

Auf Seite 51 des aktuellen Hefts berichtet die Redaktion in der Rubrik „Sicher & Mobil“ recht knapp darüber, dass Videoüberwachung aus Privatautos „unzulässig“ sei. Immer mehr Autofahrer würden mit Videokameras das Verkehrsgeschehen filmen, „um bei etwaigen Unfällen ein Beweismittel zu haben“. Das sei nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern – also allen! – unzulässig. In Österreich müsse man für den Einsatz solcher Kameras sogar schon bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen.

Da kann man nur hoffen, dass niemand aus Österreich die Motorwelt liest und um Gottes willen auch kein deutsches ADAC-Mitglied erwägt, nach oder durch Österreich in den Urlaub zu fahren. Denn auf Seite 13 findet sich in derselben aktuellen Motorwelt-Ausgabe eine groß aufgemacht Werbeanzeige eines Elektronikherstellers. Und was wird da angeboten? Videokameras für Privatautos: „Ihr unbestechliches Beweisvideo für alle Fälle!“ Bei einem Modell zum Beispiel heißt es im Werbetext: „Mit Ton, bis zu 30 Bildern pro Sekunde und Full-HD-Auflösung von 1920 x 1080 Pixel wird jedes Detail superscharf!“ Und superteuer, weil unzulässig.

Nun könnte man diese Werbeanzeige für eine vorbildliche Trennung von Redaktion und Reklame halten. Dummerweise stimmt das aber nicht: Offenbar gibt es eine offizielle Kooperation zwischen dem Elektronikanbieter und dem Autoclub. Mit quasi amtlichem Logo des ADAC wird diese Zusammenarbeit auf der Werbeseite in der Motorwelt groß hervorgehoben: „Hier sparen Mitglieder.“

Wer eine solche Kamera bestellt, so heißt es in den Hinweisen auf der Seite, müsse seine ADAC-Mitgliedsnummer angeben. Ist ja auch besser so. Vielleicht wird dem Mitglied, das fortan aus dem Privatauto andere Menschen ungefragt filmt, ja von seinem Automobilclub gleich eine Rechtschutzversicherung angeboten.

Obwohl das im vorliegenden Fall wenig nutzen dürfte: Es wäre definitiv Vorsatz, das ADAC-Kameraangebot anzunehmen und die Kameras entsprechend einzusetzen. Darauf hat immerhin der renommierte ADAC selbst aufmerksam gemacht. Ganz klein auf Seite 51. ADAC-Beirat, übernehmen Sie

■ Der Autor ist Medien- und Politikwissenschaftler. Ehrenamtlich sitzt er im Bundesvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands