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Archiv-Artikel

Linkspartei will klärende Klage

UMSETZUNG Bis der Volksentscheid rechtskräftig wird, vergehen noch ein paar Wochen. Linke will aus Prinzip dagegen klagen, Innensenator Körting nicht

Die rot-rote Koalition beteuert zwar, dass sie sich inhaltlich dem Volksentscheid beugen will. Doch einige ihrer Akteure denken darüber nach, ob man formal vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Gesetz klagen sollte. Der Parteivorsitzende Klaus Lederer teilte am Montag mit: „Senat und Abgeordnetenhaus haben vor dem Volksentscheid mit der teilweisen Verfassungswidrigkeit argumentiert. Sie sind es den Berlinerinnen und Berlinern nun auch schuldig, diese Überprüfung durchzuführen.“ Die rot-rote Koalition hat große Bedenken gegen Paragraf 4 des Gesetzes: Ihm zufolge sind Verträge, die nicht veröffentlicht werden, unwirksam. Die Koalition argumentierte, dass man Verträge nicht rückwirkend per Gesetz aufheben kann.

Das von den Bürgern beschlossene Gesetz kann vor dem Verfassungsgericht angefochten werden, wenn dies entweder der Senat oder ein Viertel der Abgeordneten beantragt. Die Linksfraktion wird am Dienstag über die Frage beraten, sagte eine Sprecherin. Es bräuchte aber noch eine weitere Fraktion, damit das notwendige Quorum erreicht wird. Bei der SPD ist die Frage noch offen, sagte Fraktionssprecher Thorsten Metter.

Auch der Senat hat sich noch nicht festgelegt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) rät von einer Klage ab: „Ich neige dazu, nicht den Verfassungsgerichtshof anzurufen, weil ich das Gesetz für überflüssig halte, weil die Veröffentlichung der Verträge bereits erfolgt ist“, sagte er am Montag im Innenausschuss.

Auch RWE und Veolia könnten gegen das Gesetz klagen. Sie dürfen sich allerdings nicht direkt an das Verfassungsgericht wenden, sondern müssen durch die Instanzen. Am Montag war kein Unternehmenssprecher für eine Stellungnahme erreichbar.

Bevor gegen das Gesetz geklagt werden kann, muss es erst in Kraft treten. Die Wahlleiterin hat 20 Tage Zeit, das amtliche Endergebnis zu verkünden. Der Präsident des Abgeordnetenhauses fertigt das Gesetz dann aus, was in der Regel eine Woche dauert. Eine inhaltliche Überprüfung des Gesetzes auf seine Übereinstimmung mit der Verfassung gibt es dabei nicht. Danach veröffentlicht der Regierende Bürgermeister das Gesetz im Amtsblatt – und einen Tag später tritt es in Kraft. S. HEISER