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Archiv-Artikel

Polizeieinsatz war rechtswidrig

Das Braunschweiger Verwaltungsgericht hat den Polizeieinsatz gegen eine NPD-Gegendemonstration im Juni 2005 gestern für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Arzt, der an den Protesten beteiligt war. Polizisten hatten eine Straßenkreuzung von 500 bis 700 NPD-Gegnern geräumt. Für die Demonstranten galt laut Gericht jedoch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. „Eine Versammlung darf man nur dann räumen, wenn sie zuvor ordnungsgemäß aufgelöst wurde“, begründete Kammervorsitzende Ulrike Schlingmann-Wendenburg die Entscheidung. Damit seien auch alle polizeilichen Maßnahmen zur Räumung rechtswidrig (Az: 5 A 685/05).

Nach Auffassung der Polizei handelte es sich nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. Die Teilnehmer hätten den NPD-Zug lediglich stören wollen. Das Gericht sah hingegen in der Aktion eine Meinungsäußerung. Die Polizei hätte die Blockade als Versammlung förmlich auflösen müssen. 2.850 Beamte aus ganz Deutschland waren im Einsatz, um eine genehmigte Demonstration von knapp 300 NPD-Anhängern zu schützen. Mehr als 1.000 NPD-Gegner hatten sich versammelt. Am selben Tag hatten Beamte an anderer Stelle rund 250 NPD-Gegner eingekesselt. Dieser Kessel war vom Oberlandesgericht Braunschweig bereits 2006 für rechtswidrig erklärt worden. DPA