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Archiv-Artikel

Einer gegen den Bund

DATENSCHUTZ

Von NOK

Dass sein Surfverhalten vom Bund protokolliert wird, will Patrick Breyer von den Piraten verhindern. Viele Bundesministerien und Ämter speichern auf ihren Internetseiten IP-Adressen, zum Teil bis zu zwei Jahre lang. Am Dienstag wird am Bundesgerichtshof darüber verhandelt, ob das erlaubt ist. Auf Unterlassung klagt Breyer, der im Schleswig-Holsteinischen Landtag sitzt. Er richtet sich damit gegen die Bundesrepublik.

Zunächst hatte 2008 ein Arbeitsgericht die Klage von Breyer abgewiesen. Dann folgte ein zweites Urteil: Das Landgericht Berlin legte fest, dass der Bund nicht speichern darf, wenn der Besucher der Internetseite gleichzeitig seinen Namen angeben muss. Andernfalls sei es aber erlaubt, da die IP-Adresse nicht personenbezogen sei. Das Urteil geht dem Bund zu weit. Breyer geht es nicht weit genug. Beide sind in Revision gegangen.

Dass die IP-Adressen nicht personenbezogen seien, hält Breyer für „völligen Quatsch“. Denn die Behörden könnten von den Zugangsanbietern die persönlichen Daten abfragen. Sobald Informationen erst mal gespeichert wären, seien Missbrauch, Datenklau und falsche Verdächtigungen nicht weit, sagt Breyer. „Ich will aber keine Schere im Kopf haben, wenn ich Internetportale abrufe.“ Es ginge den Bund nichts an, ob er sich beispielsweise über militärische Gruppen, Krankheiten oder Straftaten informiere.

Das Innenministerium wehrt sich gegen Breyers Klage: IP-Adressen würden benötigt, um das Lahmlegen der Server durch vorsätzliches Überfluten mit Anfragen zu verhindern, so ein Sprecher des Ministeriums. Um die IT-Sicherheit zu gewährleisten, sei die Speicherung erforderlich. „Das ist so, als würde man zum Brandschutz eine Videokamera in einem Raum installieren“, hält Breyer dagegen. Sicherheitsangriffe könne man durch Kenntnis über die IP-Adressen nicht verhindern. Sollte der Bundesgerichtshof die Unterlassungsklage ablehnen, will Breyer vor das Verfassungsgericht ziehen.  NOK