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Archiv-Artikel

FREISPRUCH IM SEXVIDEO-PROZESS Ex-„Bild“-Reporter hat Fischer nicht genötigt

MÜNCHEN | Im Berufungsprozess um das Sexvideo von Schauspieler Ottfried Fischer ist ein ehemaliger Bild-Reporter am Montag freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich am Landgericht München sah den Tatvorwurf der Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen als nicht bestätigt an. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. Der Journalist war in erster Instanz zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Laut Amtsgerichtsurteil hatte der ehemalige Bild-Mitarbeiter den Schauspieler mit einem Sexvideo zu einem Exklusivinterview genötigt. Das Video zeigt Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten. Die Axel Springer AG, die die Anwaltskosten für den Journalisten trägt, begrüßte das Urteil und sprach von einem „Sieg für die Recherchefreiheit der Presse“. (dpa, epd)