: Die BBC hat ein Loch
Wem die Gebühr gebührt (6): Seit April fehlt der britischen „Licence Fee“ die Kopplung an den Inflationsausgleich
Der Tag, an dem die Neuregelung der Rundfunkgebühr für die BBC verkündet wurde, war medial von trivialeren Ereignissen überschattet: In der britischen „Celebrity Big-Brother“-Variante hatte sich die B-Prominenz gegenseitig mit rassistischen Bemerkungen überzogen. Die Klagen der BBC, dass sie wegen des für sie unbefriedigenden Deals bis 2012 mit mindestens 2 Milliarden Pfund (umgerechnet 2,9 Milliarden Euro) weniger auskommen muss als geplant, verhallten mehr oder weniger ungehört.
Dabei ist die jüngste, Mitte Januar von Medienministerin Tessa Jowell im Verbund mit Noch-Schatzkanzler und Vielleicht-bald-Premier Gordon Brown verkündete Gebührenanpassung ein heftiger Traditionsbruch. Seit 1988 war die von Regierung und Unterhaus festgesetzte „Licence Fee“ an die Inflationsrate gekoppelt. Diese Indexierung – über die in Deutschland gerade als mögliches Modell für die Reform der hiesigen Rundfunkgebühr diskutiert wird – ist passé. Die Gebühr steigt 2007/2008 noch einmal um jeweils drei Prozent, und dieser Satz geht bis zum Auslaufen der Gebührenperiode 2012/2013 stufenweise weiter zurück.
Obwohl die BBC neben zwei analogen und mehreren digitalen TV-Programmen dutzende Radiostationen bis hin zum Lokalfunk betreibt, muss seit 1971 nur noch eine Fernsehgebühr gezahlt werden. Ab April 2007 liegt der Satz nun bei 135,50 Pfund (199 Euro) pro Jahr für Farb-TV, für Schwarzweißgeräte wird eine niedrigere Gebühr fällig (45,50 Pfund). SeniorInnen ab 75 Jahre zahlen nichts, weitere Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für Blinde oder Menschen in Pflegeheimen.
Wie in Deutschland ist die Gebühr „gerätebezogen“, heute muss für klassische TV-Geräte, aber auch für Set-Top-Boxen, Video- und DVD-Recorder mit Empfangsteil, Computer und TV-fähige Mobiltelefone gelöhnt werden. Fürs Einsammeln der Gebühr im Auftrag ihrer Majestät ist die TV Licencing Ltd. zuständig, eine Tochterfirma des Dienstleistungskonzerns Capita.
Sie ist zwar ähnlich unbeliebt wie ihr deutsches Pendant GEZ, genießt aber einen entscheidenden Vorteil: HändlerInnen müssen ihrerseits jedes verkaufte Gerät inklusive Namen und Adressen der KäuferInnen melden, und TV Licencing gleicht die Angaben einfach mit der eigenen, knapp 30 Millionen TV-Haushalte zählenden Datenbank ab. Nichtweitermeldung von KäuferInnen gilt wie Schwarzsehen als Straftat, ist teuer und wird konsequent verfolgt.
Ein bisschen mehr Humor – und deutlich mehr Service – als die GEZ bietet die Briten dann aber doch: Unter www.tvlicensing.co.uk/information/excuses.jsp finden sich in Internet die besten Ausreden ertappter Licence-Fee-Sünder. STG