BGH STÄRKT RECHTE DER AUTOKÄUFER : Garantie mit Wartungspflicht unwirksam
KARLSRUHE | Kraftfahrzeughersteller dürfen ihre kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantien nicht davon abhängig machen, ob der Kunde sein Auto in bestimmten Abständen in einer Vertragswerkstatt warten lässt. Solch eine Klausel ist unwirksam, so der BGH. Nur wenn ein Schaden durch Versäumen der Wartung verursacht wurde, geht die Garantie verloren. (dapd)