: Schlecker scheitert wieder vor Gericht
Arbeitsgericht wies die Kündigung einer Schlecker-Filialleiterin zurück. Die Mutter wollte nur Teilzeit arbeiten
Wieder hat Schlecker einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren. Als die langjährige Mitarbeiterin Antje Treptow sich an einem „Wahlvorstand“ für die Einrichtung eines Betriebsrates beteiligte, bekam sie von der Drogerie-Kette eine Kündigung zugesandt. Parallel lehnte Schlecker einen Antrag der Mutter auf Teilzeit ab. Dies hat das Arbeitsgericht schon im Januar für rechtswidrig erklärt. Nun hat die Kammer auch die Kündigung verworfen. „Ich bekomme seit acht Monaten kein Geld mehr“, sagte Treptow gestern, „Ich hoffe, dass ich am Montag wieder arbeiten gehen darf.“
Als Wahlvorstand habe sie besonderen Kündigungsschutz gehabt, erklärte die Richterin in der Verhandlung, und hätte sich auch darauf verlassen können. Schlecker hatte argumentiert, der Wahlvorstand sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen.
Da die Filialleiterin damals 28 Abmahnungen erhalten hatte, hätte sich dieses Instrument abgenutzt, meinte die Richterin weiter, Schlecker hätte besonders ausweisen müssen, welche der Mahnungen von dem Betroffenen arbeitsrechtlich als Vorstufe zur Kündigung zu verstehen sei.
Und schließlich sei der konkrete Vorwurf, die Frau habe an der Kasse eine Kundin nicht werbend auf das Online-Bestellmagazin von Schlecker hingewiesen, zweifelhaft, meinte die Richterin. „Aktives Verkaufen“ gehört zur Arbeit einer Kassiererin, hatte der Schlecker-Vertreter behauptet. Dafür gebe es in dem Arbeitsvertrag keinen Hinweis, fand die Arbeitsrichterin.
Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen zugestellt, dann muss Schlecker entscheiden, ob die Firma in die zweite Instanz gehen will.
20 Zentimeter dick war die Akte, die der Schlecker-Anwalt im Bremer Arbeitsgericht auf den Tisch gelegt hat. Was hat die Verkäuferin getan, dass Schlecker sie unbedingt loswerden wollte? Seit 1998 arbeitet sie bei Schlecker und stieg zur „Verkaufsstellenleiterin“ auf.
Dann bekam sie zwei Kinder und wollte ihre Arbeit in einer Bremer Schlecker-Filiale mit ihrer familiären Situation vereinbar machen. Geht nicht, behauptete Schlecker, und empfahl ihr zu kündigen. Sie kündigte aber nicht, sondern klagte auf Anerkennung der Teilzeit und beteiligte sich an der Initiative zur Gründung eines Betriebsrates.
kawe