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Archiv-Artikel

Hundezähler ziehen den Schwanz ein

HUNDEREGISTER Zwei niedersächsische Hundehalter haben mit Erfolg gegen Gebühr geklagt. Unklar ist, ob die Einstellung des Verfahrens auch für andere Hundebesitzer Konsequenzen hat

Die nach Beißattacken verschärften Regeln für Hundehalter in Niedersachsen sorgen für Protest: Zwei Halter haben mit ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung für das neue Hunderegister einen Teilerfolg erzielt. Das vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium mit der Führung des Registers beauftragte Privatunternehmen hob die Gebührenbescheide für die beiden Kläger am Verwaltungsgericht Hannover am Montag auf. Damit habe das Gericht nicht mehr prüfen können, ob das Oldenburger Unternehmen überhaupt wie eine staatliche Stelle Gebühren verlangen und ein derartiges Register führen dürfe, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Verfahren sei deswegen eingestellt worden.

Was der Ausgang des Gerichtsverfahrens für die mehr als 200.000 Hundehalter in Niedersachsen bedeutet, ist noch offen. Das Register werde damit jedenfalls nicht hinfällig, sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Manfred Böhling. Möglicherweise erhielten Hundehalter statt eines Gebührenbescheids in Zukunft eine Rechnung. Ob bereits bezahlte Bescheide rückgängig gemacht würden, sei offen. Das Hunderegister ist ein Baustein des am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen niedersächsischen Hundegesetzes.

Nach dem Gesetz müssen Hundebesitzer ihre Tauglichkeit als Herrchen und Frauchen prüfen lassen, ihre Tiere in einem zentralen Register anmelden und dafür Gebühren zwischen 17 und 28 Euro zahlen. Wer seinen Hund nicht bis zum Alter von sechs Monaten anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Bereits seit 2011 müssen Hundehalter in Niedersachsen gesetzlich ihre Haustiere mit einem Chip kennzeichnen lassen und Haftpflichtversicherungen für sie abschließen. Die Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde für die Erhebung der Hundesteuer ist darüber hinaus weiterhin notwendig. Das neue niedersächsische Hunderegister ist auch kein Ersatz für Suchregister wie „Tasso“, mit deren Hilfe nach entlaufenen Tieren gefahndet werden kann.  (dpa)