Todesschuss : Zivile am Abzug
Wenn die Polizei einen Menschen erschießt, ist das immer ein Grund, Fragen zu stellen. Die nach der Notwehr ist bereits beantwortet: Der Hamburger Polizist, der vorgestern Nacht einen Verdächtigen erschoss, kann nicht in Notwehr gehandelt haben.
KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE
Umso drängender ist die Frage, wie der verhängnisvolle Schuss fallen konnte. Menschliches Versagen ist immer möglich. Aber jetzt ist auch der Zeitpunkt, die Einsatzrichtlinien zu überprüfen. Mag sein, dass die Polizisten aus Selbstschutzgründen mit entsicherter und vorgehaltener Waffe handeln müssen. Nicht erklärlich scheint, warum in einem solchen Fall ausschließlich Zivilbeamte im Einsatz sind.
Was würden Sie tun, wenn ihr Auto von drei anderen eingekeilt wird und sechs Bewaffnete auf Sie zustürmen? Wahrscheinlich auch in Panik Gas geben. Polizeiuniformen hätten hier tatsächlich einmal deeskalierend wirken können. Sie signalisieren klar: Das Spiel ist aus. In diesem Fall konnten die mutmaßlichen Trickdiebe auch denken, sie seien der Konkurrenz in die Hände gefallen.
Wer immer den Vorfall nun untersucht muss den Gedanken ausblenden, es habe sich „nur um rumänische Gangster“ gehandelt. Das Recht auf Leben gilt für alle Menschen gleichermaßen. Und Tote darf es wegen einer juristischen Lappalie wie Diebstahl nicht geben.